Corporate / M&A

Von Einzelunternehmern bis zu Holding-Gesellschaftern helfen wir unterschiedlichen Akteuren, Probleme zu lösen oder diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Ob es um die Gründung einer Gesellschaft geht oder Anteile übertragen werden sollen: Wir geben ihren Plänen eine gesellschaftsrechtliche Gestalt.

Wir unterstützen in gesellschaftsrechtsrechtlichen Belangen jeglicher Art. Hierzu gehören unter anderem die Gründung von Gesellschaften sowie Vereinbarungen, die Gesellschafter untereinander treffen (Satzungen und Syndikatsverträge). Wir vertreten unsere Mandant:innen auch in Zusammenhang mit Transaktionen und Verhandlungen zu Share Purchase Agreements, Asset Purchase Agreements (samt davorliegender DD) und anderen Verträgen. Wir vertreten Gründer, Haupt- und Minderheitsgesellschafter gegenüber anderen und im Rahmen von Generalversammlungen, wo man sich manchmal gegen seine eigenen Partner durchsetzen muss. Wir unterstützen gerne auch laufend bei unternehmensrechtlichen Belangen (Vorbereitung von GVs, Firmenbuchanmeldungen oder präventive Organhaftungsberatung).

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